Beurlaubung von der Schule
In wichtigen und dringenden Ausnahmefällen können Schüler beurlaubt werden. Eine Beurlaubung ist keine Befreiung vom Schulunterricht. Als Faustregel gilt: Ist der Schüler selbst der Grund für das Fernbleiben vom Unterricht, erhält er eine Schulbefreiung. Das ist bei Krankheit der Fall. Handelt es sich um Gründe, auf die Schüler oder Eltern keinen Einfluss haben, kann er beurlaubt werden.
Dafür muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Handelt es sich um eine kurze Abwesenheit, reicht oft ein Schreiben an den Klassenlehrer. Bei Fehlzeiten über einen oder mehrere Tage wird der Antrag an die Schulleitung adressiert.